Teilnahmebedingungen zur Kursanmeldung
1. TeilnahmeEs kann sich jeder Interessierte anmelden. Für Jugendliche unter 18 Jahren muss eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder eines Erziehungsberechtigten der Anmeldung beigefügt werden. Sofern der Antragsteller im öffentlichen Dienst tätig ist, empfehlen wir, rechtzeitig einen Antrag auf dienstliche Freistellung an den zuständigen Schulträger, die Schulleitung bzw. an die Behörde zu stellen.
2. Anmeldung
Wir
bitten um baldige Rücksendung der vorgedruckten Anmeldekarte. Nach
Eingang Ihrer Anmeldekarte erhalten Sie von uns eine verbindliche
Anmeldebestätigung, mit der wir Sie gleichzeitig bitten, die
Teilnahmegebühr zu überweisen. Falls Sie aus nachweislich zwingenden
Gründen verhindert sind, an dem Lehrgang teilzunehmen, wird die
Teilnahmegebühr, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr, zurückbezahlt.
3. Gebühren
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden von den Lehrgangsteilnehmern direkt an die Tagungsstätte bezahlt.
4. Bescheinigung
Jeder
Lehrgangsteilnehmer erhält eine Bestätigung über seine Teilnahme an dem
IGMF Fortbildungslehrgang. Darüber hinaus stellen die Tagungsstätten
Quittungen zur Vorlage beim Finanzamt aus.
5. Unterkunft und Verpflegung
Die
Unterkunft und Verpflegung erfolgt in der jeweiligen Tagungsstätte.
Entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Tagungshaus ist
eine durchgängige Übernachtung und Verpflegung der Teilnehmer
vereinbart worden. Es stehen Einzelzimmer, Zweibettzimmer und
3-Bett-Zimmer zur Verfügung. Ihre Zimmerwünsche berücksichtigen wir
gern. Bei starker Belegung ist jedoch aus organisatorischen Gründen
nicht jeder Zimmerwunsch realisierbar. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Eine gemeinsam gewünschte Unterbringung in Doppel- und Dreibettzimmern
sollte bei der Anmeldung mitgeteilt werden.
6. Ermäßigung
Schüler/Studenten/Arbeitslose/Rentner erhalten auf Nachweis eine Ermäßigung von 25 EURO auf die Lehrgangsgebühr.
Tel. 02974 911-0 • Fax. 02974 911-100
